Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AGB“) gelten für alle Verträge, die mit Herrn Philipp Herrmann, DIGITAL AGENTUR, geschäftsansässig Glasgowring 2, 49090 Osnabrück, Deutschland (nachfolgend bezeichnet als „Auftragnehmer“), und Ihnen als Kunden (nachfolgend bezeichnet als „Auftraggeber“), geschlossen werden. Zudem gelten diese AGB auch gegenüber sonstigen Geschäftspartnern des Auftragnehmers, soweit die nachfolgenden Bestimmungen nicht zwingend ein Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer voraussetzen. Die AGB gelten für sämtliche Verträge, die im Rahmen der Online-Angebote auf https://digelite.de des Auftragnehmers, durch E-Mail, Online-Formular, Fax, etc. oder direkt mit dem Auftragnehmer zu Stande kommen, soweit sich aus einer gesondert zwischen den Parteien vereinbarten Vereinbarung nichts Abweichendes ergibt.

(2) Die AGB gelten für Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nur anerkannt, sofern diese schriftlich vom Auftragnehmer akzeptiert wurden.

(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.

(4) Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende AGB des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. Die AGB gelten in der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.

(5) Bei der Nutzung eines Online-Formulars hat der Auftraggeber die Möglichkeit, diese AGB im Einzelfall durch das aktive Setzen eines Häkchens in der Checkbox ausdrücklich zu akzeptieren oder abzulehnen. Ist der Auftraggeber mit der Einbeziehung dieser AGB nicht einverstanden, kommt auch kein Vertrag zustande.

2. Änderungen der AGB
(1) Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.

(2) Die vom Auftragnehmer angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Auftraggeber diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion.

(3) Das Schweigen des Auftraggebers gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn

a) das Änderungsangebot des Auftragnehmers erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung der AGB

aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder
durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf und

b) der Auftraggeber das Änderungsangebot des Auftragnehmers nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat.

Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.

(4) Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung

bei Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Änderung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen oder
bei Änderungen in den AGB, die die Änderung von Entgelten betreffen, die der Auftraggeber typischerweise dauerhaft in Anspruch nimmt oder
bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder
bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung gerichtet sind, oder
bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder
bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten des Auftragnehmers verschieben würden.

In diesen Fällen wird der Auftragnehmer die Zustimmung des Auftraggebers zu den Änderungen auf andere Weise einholen.

(5) Macht der Auftragnehmer von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Auftraggeber den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird der Auftragnehmer den Auftraggeber in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.

3. Vertragspartner
Urheberwerkverträge kommen zustande mit Herrn Philipp Herrmann, DIGITAL AGENTUR, geschäftsansässig Glasgowring 2, 49090 Osnabrück, Deutschland und Ihnen als Auftraggeber.

4. Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand sind Urheberwerkverträge, die auf Erstellung immaterieller Werke sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet sind und Dienstleistungsverträge. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und der Leistungsbeschreibung.

(2) Die rechtlichen Anforderungen an Werbekampagnen, Websites und Designs können nur von einem Rechtsanwalt beurteilt und vorgegeben werden. Dies umfasst insbesondere alle juristischen Texte (z.B. Impressum und Datenschutzerklärung). Überprüfen, Einhalten und Einpflegen rechtlicher Anforderungen ist nicht Gegenstand des Auftrages, sofern dies nicht ausdrücklich gegen zusätzliche Vergütung vereinbart ist.

5. Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Angebote und Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, abweichendes ist ausdrücklich zugesagt. Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich in EURO zzgl. der zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer).

(2) Beauftragungen des Auftraggebers sind mündlich, z.B. per Telefon, und schriftlich per Brief, Telefax, E-Mail, Kommunikation über Onlinedienste oder sonstige Kommunikationsdienste möglich. Das Übermittlungsrisiko, insbesondere für eine unklare, unvollständige oder sonstig fehlerhafte Übertragung von Angaben der Beauftragung trägt der Auftraggeber. Die Beauftragung durch den Auftraggeber ist für ihn mit Absendung an den Auftragnehmer, wobei der elektronische Zugang genügt, verbindlich.

(3) Der Auftragnehmer wird den Zugang der Beauftragung unverzüglich per E-Mail bestätigen. Die Zugangsbestätigungs-E-Mail ist noch keine verbindliche Annahme des Angebots. Ein Vertrag mit dem Auftraggeber kommt zustande, wenn der Auftragnehmer das Angebot des Auftraggebers schriftlich annimmt.

(4) Für Dienstleistungs- und Urheberwerksvertragsanfragen muss der Auftraggeber mindestens seinen Vornamen, seinen Nachnamen und seine E-Mail-Adresse angeben.

(5) Bei Angebotsanfragen erhält der Auftraggeber alle Vertragsdaten in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche er ausdrucken oder elektronisch sichern kann.

(6) Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm angegebenen Daten richtig und vollständig sind. Weiter versichert der Auftraggeber, dass er unter der von ihm eingetragenen E-Mail-Adresse erreicht werden kann.

(7) Die Darstellung der jeweiligen Dienstleistungen und Urheberwerksleistungen auf der Webseite oder in den vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Informationsmaterial stellt kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages, sondern einen unverbindlichen (Online)-Katalog dar.

6. Leistungen und Änderung des Leistungsangebots
(1) Vertragsgegenstand sind Urheberwerkverträge, die auf Erstellung immaterieller Werke sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet sind und Dienstleistungsverträge. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und der Leistungsbeschreibung.

(2) Die Informationen und erteilten Ratschläge im Arbeitsprozess durch den Auftragnehmer sowie in allen Dokumentationen sind sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Gegenstand ist die Erbringung der im Angebot oder im Vertrag vereinbarten Leistungen, jedoch ausdrücklich nicht die Herbeiführung eines persönlichen oder wirtschaftlichen Erfolges. Stellungnahmen und Empfehlungen können persönliche und unternehmerische Entscheidungen des Auftraggebers lediglich vorbereiten. Die Verantwortung für Entscheidungen, die auf der Grundlage von Empfehlungen des Auftragnehmers gefasst werden, trägt ausschließlich der Auftraggeber.

(3) Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers sind ausschließlich für den Auftraggeber und den im Vertrag beschriebenen Zweck bestimmt. Sie dürfen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht für einen anderen Zweck verwendet, an Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht, veröffentlicht oder verändert werden. Unabhängig von einer allfälligen Zustimmung haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, welche infolge Verwendung der Arbeitsergebnisse für andere Zwecke oder durch Dritte, beziehungsweise durch Veröffentlichung oder Veränderung der Arbeitsergebnisse entstehen.

7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Aufträge gegenüber dem Auftragnehmer sind Urheberwerkverträge, soweit diese auf Erstellung immaterieller Werke sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet sind. Das Eigentum an Konzepten, Entwürfen und Reinzeichnungen wird nicht verschafft.

(2) Alle Konzepte, Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrecht. Dessen Bestimmungen finden auch dann Anwendung, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht wird. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige unterstützende Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht, da die Kreationsleistung ausschließlich vom Auftragnehmer erbracht wird.

(3) Konzepte, Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, unberechtigte Bearbeitung oder Veränderung auch von Teilen ist unzulässig und wird widersprochen.

(4) Rechteübertragungen erfolgen mangels abweichender Vereinbarung in nicht exklusiver Form, ohne das Recht zur Weiterlizenzierung nach Maßgabe des jeweils vorausgesetzten Nutzungszwecks. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

(5) Der Auftragnehmer hat mangels abweichender, vergütungspflichtiger Vereinbarung das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden und zum Zwecke der Eigenwerbung eine öffentlich zugängliche Referenzliste zu führen.

(6) Werden die Werke später abweichend von den ursprünglichen Abreden oder in größerem Umfang als vorgesehen genutzt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vergütung für die zusätzlichen Nutzungen nachträglich in Rechnung zu stellen. Die Anfertigung von Konzepten, Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(7) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Inhalte auf der Website, in Werbungen oder in Druckwerken, die von Dritten stammen (insbesondere Fotos, Texte, Pläne, Grafiken, Karten, Tonaufnahmen, Videos, Animationen und Zeichnungen) urheberrechtlich geschützt sein können. Stellt der Auftraggeber solche Materialien bei, muss der Auftraggeber selbst sicherstellen, dass er dafür sämtliche erforderlichen Rechte, gegebenenfalls kostenpflichtig, erworben hat. Eine Recherche des Auftragnehmers wegen entgegenstehender Marken-, Urheber- oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte ist nicht Gegenstand des Vertrages.

(8) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen wie Texte, Bilder, Fotos und Programme, auch in der beabsichtigten Nutzungsform, berechtigt ist und die zur Verfügung gestellten Inhalte nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Bei Verstoß gegen diese Pflichten ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

(9) Verwendet der Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags Stockmedien, liegen die Nutzungsrechte für diese Medien ausschließlich beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die mit derartigen Stockmedien des Auftragnehmers hergestellten Arbeitsergebnisse zur weiteren Bearbeitung, ihrer Nutzung zu einem anderen Zweck oder zur Herstellung abgeleiteter Produkte an einen Dritten weiterzugeben, es sei denn, die Parteien treffen hierüber eine ausdrückliche Vereinbarung.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage individueller Abreden, andernfalls nach den allgemeinen Leistungs- und Preislisten des Auftragnehmers und im Übrigen nach den üblichen Tarifen. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug zu zahlen sind.

(2) Nachdem der Auftragnehmer die Leistung erbracht hat, übersendet er dem Auftraggeber die Rechnung. Erbrachte Teilleistungen können vom Auftragnehmer nach Fertigstellung abgerechnet werden. Der Zahlungsausgleich des Rechnungsbetrages hat, wenn keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, sofort zu erfolgen. Die Zahlung einer (Teil-)Leistung gilt als Abnahme. Bei unbarer Zahlung ist die Rechnungsnummer anzugeben. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Die Agentur hat das Recht, angemessene Vorschüsse zu verlangen und die Aufnahme ihrer Tätigkeit bzw. deren Weiterführung von der Zahlung abhängig zu machen.

(3) Nach Ablauf der vorgenannten Frist gerät der Auftragnehmer in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

(4) Zur Aufrechnung von Forderungen ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche, mit denen er aufrechnen möchten, Gegenansprüche aus demselben Vertrag betreffen, rechtskräftig festgestellt, vom Auftragnehmer anerkannt oder unstrittig sind.

(5) Rechnungsforderungen können vom Auftragnehmer an Dritte abgetreten werden, insbesondere zu Refinanzierungszwecken sowie zu Zwecken vereinfachter Forderungsabwicklung. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass er im Abtretungsfall nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die für eine Abtretung sowie die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Informationen an den Dritten übermitteln.

(6) Unbeschadet sonstiger Rechte zur Geltendmachung von Verzugsschäden und zur Beitreibung offener Forderungen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, dem Auftraggeber im Verzugsfalle, für die Zahlungsanforderung eine Bearbeitungspauschale in Höhe von bis zu 10,00 € brutto zu berechnen. Es bleibt dem Auftraggeber unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

(7) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Reisekosten und Spesen sind vom Auftraggeber zu erstatten.

(8) Die Beauftragung von Fremdleistungen durch den Auftragnehmer erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, erst nach Zahlungseingang einer entsprechenden Vorabrechnung an den Auftraggeber. Die Rechnungssumme entspricht den vorab kalkulierten Angebotsposten. Eine abschließende Rechnungsstellung über die tatsächlich entstandenen Kosten von Fremdleistungen erfolgt nach Rechnungseingang der beauftragten Unternehmen.

(9) Ist Bestandteil der vom Auftraggeber geschuldeten Vergütung ein Media-Budget, wird dieses stets vom Auftraggeber getragen. Betragen die erforderlichen Kosten € 5.000,00 € oder mehr, ist der Auftraggeber verpflichtet, Vorkasse zu leisten. Anderenfalls besteht kein Anspruch auf einen rechtzeitigen Start der hiermit zu finanzierenden Maßnahmen.

9. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftragnehmer erbringt Ihre Beratungsleistungen auf der Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Informationen und gegebenenfalls Infrastruktur zur Verfügung. Der Auftragnehmer geht davon aus, dass die rechtmäßig zur Verfügung gestellten Informationen vollständig und korrekt sind.

(2) Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Sie beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht, kann dies dazu führen, dass der Auftragnehmer seine Leistungen nicht oder nur mit erhöhtem Aufwand erbringen kann, oder dass andere negative Folgen eintreten. Die Folgen der Verletzung der Mitwirkungspflichten trägt der Auftraggeber (z.B. Mehraufwand oder Rücktritt durch den Auftragnehmer).

10. Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden vom Auftragnehmer ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts, insbesondere der DS-GVO (Datenschutzgrundverordnung), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG) erhoben, verarbeitet und gespeichert.

(2) Der Auftragnehmer stellt im Rahmen der Datenschutzinformationen ergänzende Informationen zum Datenschutz sowie zu Art, Umfang und Zweck der seinerseits vorgenommenen Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bereit.

11. Referenzen
Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer ab Vertragsabschluss das Recht ein, seinen Firmennamen und sein Logo im Rahmen von Werbung als Referenz zu benutzen. Diese erteilte Einwilligung kann grundsätzlich jederzeit zurückgenommen werden.

12. Elektronische Kommunikation
Der Auftraggeber stimmt zu, dass die vertragsbezogene Kommunikation in elektronischer Form erfolgen kann. Dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Auftragnehmer noch der Auftraggeber daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.

13. Vertragsstrafe
Ein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz der Urheberrechte berechtigt den Auftragnehmer zur Forderung einer Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung; ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Kostenvoranschlag, hilfsweise die übliche Vergütung als vereinbart.

14. Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen und Werke nach Abnahme nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert und die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen, vereinbarten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Acht.

(2) Der Auftragnehmer wird die erbrachten Leistungen und Werke dem Auftraggeber liefern oder vorführen und ihn nach jeder damit abgeschlossenen Erstellungsphase mit einer Frist von vierzehn Tagen auffordern (bei eiligen Aufträgen können kürzere Fristen gewählt werden), das Teilwerk oder das Gesamtwerk abzunehmen. Äußert der Auftraggeber keine Änderungswünsche oder Vorbehalte innerhalb dieser Frist, gilt das Teilwerk (Gesamtwerk) als abgenommen, sofern es abnahmefähig war, also keine wesentlichen Mängel an der Teil- oder Gesamtleistung vorlagen. Mit der Abnahme gehen Gefahr und Risiko der Website zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, Impressum und Datenschutzerklärung sowie alle anderen rechtlichen Anforderungen zu beachten und immer aktuell zu halten. Ebenso muss der Auftraggeber die Website in Bezug auf die technischen Anforderungen immer aktuell halten. Dazu gehört insbesondere das regelmäßige Update der eingesetzten Software (CMS, Plugins und/oder Themes).

(3) Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Erstellung Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

(4) Werbeangaben Dritter, insbesondere von Herstellern für die Leistungserbringung verwendeter Software, sind für den Auftragnehmer nicht verbindlich.

(5) Soweit der Auftraggeber Unternehmen ist, verjähren die Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln der Leistung in einem Jahr ab der Übergabe oder Abnahme der Leistung. Dies gilt auch für die Rechte des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Schadensersatz statt der Leistung, auch wegen sämtlicher Schäden an anderen Rechtsgütern des Auftraggebers, die durch den Mangel entstanden sind, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers oder der Auftragnehmer hat den Mangel aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten.

15. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber im Rahmen des Vertrages für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen.

(2) Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für den Fall der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Fällen aus schuldhaften Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer – außer in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist damit nicht verbunden.

(3) Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

16. Schlussbestimmungen, Gerichtsstandsvereinbarung, Schriftform, salvatorische Klausel
(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

(2) Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus unserem Rechtsverhältnis zum Auftraggeber, soweit dieser Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz des Auftragnehmers; für gegen den Auftragnehmer gerichtete Ansprüche ist dieser Gerichtsstand ausschließlich.

(3) Auf alle vertraglichen Bestimmungen findet deutsches Recht Anwendung.

(4) Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Diese AGB wurden erstellt durch die Kanzlei Fischer-Battermann.